Liposuktion bei Lipödem: G-BA entscheidet über Kostenübernahme durch die Krankenkasse
Was die neue Regelung für Lipödem Patientinnen wirklich bedeutet – und warum wir im Lipödem Zentrum München Ihre Behandlung individuell gestalten
Im Lipödem Zentrum München stehen Ihre persönlichen Bedürfnisse im Mittelpunkt. Wir verbinden langjährige Erfahrung aus der Behandlung von tausenden Patientinnen mit einem ganzheitlichen Ansatz, der sowohl die Linderung der Beschwerden als auch die ästhetische Harmonie berücksichtigt.
In diesem Artikel klären wir auf, was der G-BA genau beschlossen hat, unter welchen Bedingungen die Krankenkasse künftig die Liposuktion-Kosten übernimmt und welche Möglichkeiten Sie bei uns haben.
Der neue G-BA-Beschluss – was ändert sich für Lipödem-Patientinnen?
Am 17. Juli 2025 hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) wichtige Neuerungen zur Behandlung des Lipödems beschlossen. Viele Betroffene fragen sich seitdem: Welche Leistungen übernimmt die Krankenkasse – und was heißt das konkret für eine Behandlung im Lipödem Zentrum München?
Die wichtigsten Änderungen im Überblick
Wie wirkt sich die Anerkennung auf die Finanzierung durch die GKV aus?
Der Beschluss bedeutet zunächst: Die Liposuktion beim Lipödem ist offiziell als wirksame Therapieform anerkannt. Ob und in welchem Umfang die gesetzlichen Krankenkassen die Kosten tatsächlich übernehmen werden, ist jedoch noch offen. Der entsprechende Prüfprozess läuft aktuell.
Es gibt bisher lediglich Hinweise, unter welchen Voraussetzungen Krankenkassen überhaupt bereit sind, eine Kostenübernahme zu prüfen.
Voraussichtliche Voraussetzungen für eine Kostenübernahme
Sollte die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) die Liposuktion übernehmen, werden voraussichtlich folgende Bedingungen gelten:
Leistungen, die aktuell nicht von der Krankenkasse übernommen werden
Es gilt weiterhin zu beachten: Im Falle einer Kostenübernahme durch die gesetzliche Krankenversicherung beschränkt sich der Leistungsumfang üblicherweise auf die medizinisch notwendigen Basiselemente – also den chirurgischen Eingriff selbst sowie eine postoperative Versorgung nach festgelegten Standards.
Nach aktuellem Stand gehören folgende Leistungen nicht zum Umfang der GKV-Kostenübernahme:
Diese Einschränkungen entsprechen dem derzeitigen Stand der Regelungen und können sich noch ändern, sobald die endgültigen Vorgaben veröffentlicht werden.






