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Liposuktion bei Lipödem: G-BA entscheidet über Kostenübernahme durch die Krankenkasse

Im Lipödem Zentrum München stehen Ihre persönlichen Bedürfnisse im Mittelpunkt. Wir verbinden langjährige Erfahrung aus der Behandlung von tausenden Patientinnen mit einem ganzheitlichen Ansatz, der sowohl die Linderung der Beschwerden als auch die ästhetische Harmonie berücksichtigt.

In diesem Artikel klären wir auf, was der G-BA genau beschlossen hat, unter welchen Bedingungen die Krankenkasse künftig die Liposuktion-Kosten übernimmt und welche Möglichkeiten Sie bei uns haben. 

Am 17. Juli 2025 hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) wichtige Neuerungen zur Behandlung des Lipödems beschlossen. Viele Betroffene fragen sich seitdem: Welche Leistungen übernimmt die Krankenkasse – und was heißt das konkret für eine Behandlung im Lipödem Zentrum München?

  • Die Liposuktion ist nun in allen Stadien des Lipödems als wirksame Therapie anerkannt – ein entscheidender Fortschritt.
  • Die Diagnose darf dabei ausschließlich im sogenannten „Vier-Augen-Prinzip“ gestellt werden: Zwei spezialisierte Fachärztinnen oder Fachärzte müssen die Diagnose gemeinsam bestätigen.
  • Darüber hinaus werden künftig auch psychische Faktoren in die Anamnese einbezogen, sodass nicht nur die körperlichen, sondern auch die seelischen Belastungen der Patientinnen berücksichtigt werden.
  • Operierende Ärztinnen und Ärzte müssen ihre spezielle Erfahrung mit Liposuktionen nachweisen, um die Eingriffe durchführen zu dürfen.
  • Zudem gilt eine klare Begrenzung: Pro Operation dürfen maximal 10 % des Körpergewichts entfernt werden.

Der Beschluss bedeutet zunächst: Die Liposuktion beim Lipödem ist offiziell als wirksame Therapieform anerkannt. Ob und in welchem Umfang die gesetzlichen Krankenkassen die Kosten tatsächlich übernehmen werden, ist jedoch noch offen. Der entsprechende Prüfprozess läuft aktuell.

Es gibt bisher lediglich Hinweise, unter welchen Voraussetzungen Krankenkassen überhaupt bereit sind, eine Kostenübernahme zu prüfen.

Sollte die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) die Liposuktion übernehmen, werden voraussichtlich folgende Bedingungen gelten:

  • Vor Beginn einer Liposuktion muss eine mindestens 6-monatige konservative Therapie (Kompression, Lymphdrainage, Bewegung und Ernährung) durchgeführt werden. Diese Maßnahmen müssen lückenlos dokumentiert sein, um die Voraussetzung für eine mögliche Kostenübernahme zu erfüllen.
  • Während der letzten 6 Monate darf keine Gewichtszunahme auftreten, um sicherzustellen, dass die konservativen Maßnahmen konsequent angewendet wurden und die Liposuktion tatsächlich medizinisch notwendig ist.
  • Liegt der Body-Mass-Index (BMI) zwischen 32 – 35, ist zusätzlich ein Nachweis erforderlich, dass eine disproportionale Fettverteilung vorliegt – etwa durch die sogenannte Waist-to-Height-Ratio.
  • Bei einem BMI über 35 gilt die vorrangige Empfehlung, zunächst die Adipositas zu behandeln. Erst nach einer entsprechenden Reduktion des Körpergewichts kann eine Liposuktion in Betracht gezogen werden.

Es gilt weiterhin zu beachten: Im Falle einer Kostenübernahme durch die gesetzliche Krankenversicherung beschränkt sich der Leistungsumfang üblicherweise auf die medizinisch notwendigen Basiselemente – also den chirurgischen Eingriff selbst sowie eine postoperative Versorgung nach festgelegten Standards.

  • Eingriffe außerhalb der Extremitäten, wie z.B. Bauch, Rücken, Gesäß, Brust oder Gesicht
  • Hautstraffungen, die nach einer Liposuktion erforderlich werden können
  • Korrekturoperationen in bereits behandelten Körperbereichen
  • Erweiterte Nachsorgeleistungen wie ästhetische Anpassungen, zusätzliche Hilfsmittel oder Komfortleistungen
  • Operationen in Kliniken ohne Versorgungsvertrag nach § 108 SGB V

Diese Einschränkungen entsprechen dem derzeitigen Stand der Regelungen und können sich noch ändern, sobald die endgültigen Vorgaben veröffentlicht werden.

Erfahrungen unserer Lipödem Patientinnen